BRANDSCHUTZ­VERGLASUNG

Bei Brandschutzverglasungen wird zwischen zwei verschiedenen Glasarten unterschieden:


G-Verglasungen: Gläser im System (mit Rahmen, Dichtungen und Befestigungsmitteln), die den Flammen- und Brandgasdurchtritt für einen bestimmten Zeitraum verhindern, nicht aber den Durchtritt von Hitzestrahlung und die Gefahr der Selbstentzündung von Gegenständen hinter der Verglasung.

F-Verglasungen: Gläser im System, die für einen bestimmten Zeitraum weder Hitzestrahlung noch Flammen noch Brandgas hindurchlassen und sich auf der dem Feuer abgekehrten Seite im Mittel nicht mehr als 140 K erwärmen (Klassen EI(F) 30 - EI(F) 120 gemäß EN 13501 (DIN 4102)). Brandschutzverglasungen sind Systemlösungen mit entsprechenden Rahmenkonstruktionen, die einer Zulassung bedürfen. Bei geringsten Abweichungen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Lassen Sie sich beraten in Hamburg.

Brandschutzglas in Hamburg

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